8 O 200/11•Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 8 O 200/11
Landgericht Düsseldorf, 2014-08-22, 8 O 200/11
8 O 200/11Kantonsgericht22.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 200/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-22
Aktenzeichen: 8 O 200/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0822.8O200.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird – unter teilweiser Aufhebung des am 11. April 2013 verkündeten Versäumnisurteils – verurteilt, an die Klägerin € 35.633,51 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus € 5.327,92 für die Zeit vom 4. bis 18. Juni 1997, aus € 85.758 für die Zeit vom 19. Juni bis zum 21. Oktober 1997, aus € 39.544,17 für die Zeit vom 22. Oktober 1997 bis zum 19. Januar 1998 und aus € 35.633,51 für die Zeit vom 20. Januar 1998 bis zum 12. Januar 2012 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 35.633,51 seit dem 13. Januar 2012. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt vorab die durch ihre Säumnis im Termin vom 11. April 2013 veranlassten Kosten. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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