51 StVK 206/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-09-02, 51 StVK 206/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-09-02, 51 StVK 206/13
51 StVK 206/13Kantonsgericht02.09.2014
Regest
Liegen einem Überprüfungsverfahren gem. § 67e StGB verschiedene Urteile zugrunde, die zur der Unterbringung geführt haben, ist dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betroffen, weil nur eine einzige Maßregel vollstreckt wird und die Entscheidung über sämtliche Maßregeln regelmäßig nur einheitlich erfolgen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 51 StVK 206/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-02
Aktenzeichen: 51 StVK 206/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0902.51STVK206.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: große Strafvollstreckungskammer
Normen: RVG § 15; Nr. 4200 ff. VV RVG
Leitsätze
Liegen einem Überprüfungsverfahren gem. § 67e StGB verschiedene Urteile zugrunde, die zur der Unterbringung geführt haben, ist dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betroffen, weil nur eine einzige Maßregel vollstreckt wird und die Entscheidung über sämtliche Maßregeln regelmäßig nur einheitlich erfolgen kann.
Tenor
Die Erinnerung des Pflichtverteidigers vom 10. Juni.2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30. April 2014 wird verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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