Landgericht Düsseldorf, 2014-09-02, 51 StVK 206/13

51 StVK 206/13Kantonsgericht02.09.2014

Regest

Liegen einem Überprüfungsverfahren gem. § 67e StGB verschiedene Urteile zugrunde, die zur der Unterbringung geführt haben, ist dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betroffen, weil nur eine einzige Maßregel vollstreckt wird und die Entscheidung über sämtliche Maßregeln regelmäßig nur einheitlich erfolgen kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 51 StVK 206/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-02

Aktenzeichen: 51 StVK 206/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0902.51STVK206.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: große Strafvollstreckungskammer

Normen: RVG § 15; Nr. 4200 ff. VV RVG

Leitsätze

Liegen einem Überprüfungsverfahren gem. § 67e StGB verschiedene Urteile zugrunde, die zur der Unterbringung geführt haben, ist dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betroffen, weil nur eine einzige Maßregel vollstreckt wird und die Entscheidung über sämtliche Maßregeln regelmäßig nur einheitlich erfolgen kann.

Tenor

Die Erinnerung des Pflichtverteidigers vom 10. Juni.2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30. April 2014 wird verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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