Landgericht Düsseldorf, 2014-09-09, 16 O 252/10

16 O 252/10Kantonsgericht09.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 252/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-09

Aktenzeichen: 16 O 252/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0909.16O252.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2009 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Streithelfer selbst.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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