16 O 252/10•Landgericht Düsseldorf, 2014-09-09, 16 O 252/10
Landgericht Düsseldorf, 2014-09-09, 16 O 252/10
16 O 252/10Kantonsgericht09.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 252/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-09
Aktenzeichen: 16 O 252/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0909.16O252.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2009 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Streithelfer selbst.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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