14d O 8/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-09-11, 14d O 8/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-09-11, 14d O 8/14
14d O 8/14Kantonsgericht11.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 8/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-11
Aktenzeichen: 14d O 8/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0911.14D.O8.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14d. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.844,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, 1.005,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2012 zu Händen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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