Landgericht Düsseldorf, 2014-09-18, 16 O 375/08

16 O 375/08Kantonsgericht18.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 375/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-18

Aktenzeichen: 16 O 375/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0918.16O375.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 5.087,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 667,35 EUR zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Klägern denjenigen über einen Betrag von 4.000,00 EUR hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass sie ihnen vor und bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 01.10.2007 betreffend das Grundstück Am B. 8 in Meerbusch arglistig verschwiegen haben, dass die Kellerwände des sich unter der Terrasse befindlichen, nach Norden zur Treppe hin gelegenen Außenkellerraumes, des sich auf diesem Grundstück befindlichen Gebäudes unzureichend gegen Feuchtigkeit isoliert sind und/ oder dort in erheblichem Umfang Feuchtigkeit und sich daraus ergebende Schäden vorhanden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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