37 O 39/14 (Kart)•Landgericht Düsseldorf, 2014-09-18, 37 O 39/14 (Kart)
Landgericht Düsseldorf, 2014-09-18, 37 O 39/14 (Kart)
37 O 39/14 (Kart)Kantonsgericht18.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 39/14 (Kart) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-18
Aktenzeichen: 37 O 39/14 (Kart)
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0918.37O39.14KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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