2a O 307/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-10-01, 2a O 307/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-10-01, 2a O 307/13
2a O 307/13Kantonsgericht01.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 307/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: 2a O 307/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1001.2A.O307.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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