4a O 25/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-10-02, 4a O 25/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-10-02, 4a O 25/13
4a O 25/13Kantonsgericht02.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 25/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-02
Aktenzeichen: 4a O 25/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1002.4A.O25.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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