Landgericht Düsseldorf, 2014-10-02, 4a O 25/13

4a O 25/13Kantonsgericht02.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 25/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-02

Aktenzeichen: 4a O 25/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1002.4A.O25.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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