11 O 315/12•Landgericht Düsseldorf, 2014-10-15, 11 O 315/12
Landgericht Düsseldorf, 2014-10-15, 11 O 315/12
11 O 315/12Kantonsgericht15.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 315/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-15
Aktenzeichen: 11 O 315/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1015.11O315.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 3.343,05 € zu zahlen zzgl. jeweils fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 371,45 € seit dem 1.6.2011, 1.7.2011, 1.8.2011, 1.9.2011, 1.10.2011, 1.11.2011, 1.12.2011, 1.1.2012 sowie 1.2.2012.
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.074,77 € zzgl. jeweils fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins aus je 230,53 € seit dem 1.6.2011, 1.7.2011, 1.8.2011, 1.9.2011, 1.10.2011, 1.11.2011, 1.12.2011, 1.1.2012 sowie 1.2.2012 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 533,-- € zzgl. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegender Zinsen seit dem 2.7.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2. 58,7 %, hiervon 36,22 % gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten zu 1. Der Kläger trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. zu 41,3 %.
Der Kläger trägt die Kosten des Beklagten zu 1 zu 63,78 %.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre Auslagen selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages.
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