Landgericht Düsseldorf, 2014-11-11, 1 O 215/12

1 O 215/12Kantonsgericht11.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 215/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-11

Aktenzeichen: 1 O 215/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1111.1O215.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die am 3. Dezember 2011 in E verstorbene Frau C, geborene F, zuletzt wohnhaft in E aufgrund letztwilliger Verfügung vom 31. Oktober 2007 (Urkundenrolle-Nr. des Notars X in E) von den Klägerinnen zu je ½ Anteil allein beerbt worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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