35 O 75/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-11-11, 35 O 75/13
Landgericht Düsseldorf, 2014-11-11, 35 O 75/13
35 O 75/13Kantonsgericht11.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 35 O 75/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-11
Aktenzeichen: 35 O 75/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1111.35O75.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15. Juli 2014 (35 O 75/13) bleibt aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 15. Juli 2014 darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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