Landgericht Düsseldorf, 2014-11-11, 35 O 75/13

35 O 75/13Kantonsgericht11.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 75/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-11

Aktenzeichen: 35 O 75/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1111.35O75.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15. Juli 2014 (35 O 75/13) bleibt aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 15. Juli 2014 darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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