Landgericht Düsseldorf, 2014-11-27, 4a O 86/14

4a O 86/14Kantonsgericht27.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 86/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-27

Aktenzeichen: 4a O 86/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1127.4A.O86.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 a. Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 22.08.2014 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

III. Das Urteil ist hinsichtlich des Kostenpunkts vorläufig vollstreckbar; die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Verfügungsbeklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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