Landgericht Düsseldorf, 2014-12-11, 37 O 96/14

37 O 96/14Kantonsgericht11.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 96/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-11

Aktenzeichen: 37 O 96/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1211.37O96.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird verboten, einen Stromkonzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Antragsgegnerin für die Zeit ab dem 00.00.0000 abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro angedroht.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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