37 O 96/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-12-11, 37 O 96/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-12-11, 37 O 96/14
37 O 96/14Kantonsgericht11.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 96/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: 37 O 96/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1211.37O96.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird verboten, einen Stromkonzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Antragsgegnerin für die Zeit ab dem 00.00.0000 abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro angedroht.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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