33 O 13/12•Landgericht Düsseldorf, 2014-12-12, 33 O 13/12
Landgericht Düsseldorf, 2014-12-12, 33 O 13/12
33 O 13/12Kantonsgericht12.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 13/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-12
Aktenzeichen: 33 O 13/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1212.33O13.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.104,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Oktober 2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.530,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Februar 2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Streitverkündeten tragen ihre außergerichtlichen Kosten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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