Landgericht Düsseldorf, 2014-12-12, 33 O 13/12

33 O 13/12Kantonsgericht12.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 13/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-12

Aktenzeichen: 33 O 13/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1212.33O13.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.104,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Oktober 2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.530,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Februar 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Streitverkündeten tragen ihre außergerichtlichen Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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