9 O 201/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-12-16, 9 O 201/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-12-16, 9 O 201/14
9 O 201/14Kantonsgericht16.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 201/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-16
Aktenzeichen: 9 O 201/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1216.9O201.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für den Versicherungsfall vom 5. Mai 2014 (Klage des Herrn T gegen die E AG, Schadennummer der Beklagten #####/####) aufgrund des zwischen Frau I, wohnhaft L, 12103 Berlin und der Beklagten unter der Versicherungsscheinnummer 840-4098944 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrags zu gewähren.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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