19 T 120/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-12-17, 19 T 120/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-12-17, 19 T 120/14
19 T 120/14Kantonsgericht17.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 120/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-17
Aktenzeichen: 19 T 120/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1217.19T120.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 26.5.2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.4.2014 - 35 C 63/12 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 31.10.2013 (Aktenzeichen 19 S 21/13) sind von den Beklagten gesamtschuldnerisch 60,84 € - sechzig Euro und vierundachtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10.3.2014 an die Kläger zu erstatten.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Streitwert: 1.585,77 €
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