Landgericht Düsseldorf, 2014-12-17, 2b O 167/13

2b O 167/13Kantonsgericht17.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 167/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-17

Aktenzeichen: 2b O 167/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1217.2B.O167.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des beklagten Landes nach § 110 Abs. 1 ZPO auf Anordnung einer Prozesskostensicherheit wird zurückgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.