014 Qs 58/14•Landgericht Düsseldorf, 2014-12-19, 014 Qs 58/14
Landgericht Düsseldorf, 2014-12-19, 014 Qs 58/14
014 Qs 58/14Kantonsgericht19.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 014 Qs 58/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-19
Aktenzeichen: 014 Qs 58/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:1219.014QS58.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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