Landgericht Düsseldorf, 2015-01-09, 38 O 60/14

38 O 60/14Kantonsgericht09.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 60/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-09

Aktenzeichen: 38 O 60/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0109.38O60.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 400,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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