Landgericht Düsseldorf, 2015-01-12, 9 S 62/14

9 S 62/14Kantonsgericht12.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 S 62/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-12

Aktenzeichen: 9 S 62/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0112.9S62.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (37 C #####/####) vom 26.09.2014 als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 800,00 EUR festgesetzt.

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