Landgericht Düsseldorf, 2015-01-15, 4b O 21/14

4b O 21/14Kantonsgericht15.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 21/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-15

Aktenzeichen: 4b O 21/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0115.4B.O21.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.648,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 % und der Beklagte zu 76 %.

  • III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.