2a O 250/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-01-28, 2a O 250/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-01-28, 2a O 250/14
2a O 250/14Kantonsgericht28.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-28
Aktenzeichen: 2a O 250/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0128.2A.O250.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
-
- Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2014 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag als unzulässig zurückgewiesen.
-
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
-
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.