Landgericht Düsseldorf, 2015-01-28, 2a O 250/14

2a O 250/14Kantonsgericht28.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: 2a O 250/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0128.2A.O250.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

    1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2014 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag als unzulässig zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.