2a O 250/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-02-25, 2a O 250/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-02-25, 2a O 250/14
2a O 250/14Kantonsgericht25.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: 2a O 250/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0225.2A.O250.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 28.01.2015 dahingehend berichtigt, dass im zweiten Absatz auf Seite 5 der letzte Satz durch folgende Sätze ersetzt wird:
„Sodann beauftragte die Verfügungsklägerin eine Gerichtsvollzieherin mit der Zustellung des Beschlusses. Die Gerichtsvollzieherin ließ den Beschluss auf dem Stand der Verfügungsbeklagten am 18.09.2014 um 15:55 Uhr zurück, da dort niemand mehr anwesend war.“
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