Landgericht Düsseldorf, 2015-02-25, 2a O 250/14

2a O 250/14Kantonsgericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 250/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 2a O 250/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0225.2A.O250.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 28.01.2015 dahingehend berichtigt, dass im zweiten Absatz auf Seite 5 der letzte Satz durch folgende Sätze ersetzt wird:

„Sodann beauftragte die Verfügungsklägerin eine Gerichtsvollzieherin mit der Zustellung des Beschlusses. Die Gerichtsvollzieherin ließ den Beschluss auf dem Stand der Verfügungsbeklagten am 18.09.2014 um 15:55 Uhr zurück, da dort niemand mehr anwesend war.“

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