Landgericht Düsseldorf, 2015-02-26, 37 O 101/14

37 O 101/14Kantonsgericht26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 101/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-26

Aktenzeichen: 37 O 101/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0226.37O101.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 3. Dezember 2014 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

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