37 O 101/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-02-26, 37 O 101/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-02-26, 37 O 101/14
37 O 101/14Kantonsgericht26.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 101/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-26
Aktenzeichen: 37 O 101/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0226.37O101.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 3. Dezember 2014 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.