Landgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 19 T 227/14

19 T 227/14Kantonsgericht02.03.2015

Regest

Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 T 227/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 19 T 227/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0302.19T227.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Leitsätze

Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.

Tenor

Die Kostenrechnung des Notars wird bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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