19 T 227/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 19 T 227/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-03-02, 19 T 227/14
19 T 227/14Kantonsgericht02.03.2015
Regest
Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 227/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 19 T 227/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0302.19T227.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Leitsätze
Enthält eine notarielle Niederschrift mehrere unterschiedlichen Gebührensätzen unterfallende verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände, entsteht die Vollzugsgebühr nach dem höchsten für die einzelnen Beurkundungsgegenstände in Betracht kommenden Gebührensatz.
Tenor
Die Kostenrechnung des Notars wird bestätigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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