4b O 139/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-03-05, 4b O 139/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-03-05, 4b O 139/14
4b O 139/14Kantonsgericht05.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 139/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-05
Aktenzeichen: 4b O 139/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0305.4B.O139.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
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I. Der Antrag der Verfügungsklägerin vom 05.12.2014 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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IV. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
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