Landgericht Düsseldorf, 2015-03-10, 35 O 52/14

35 O 52/14Kantonsgericht10.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 52/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-10

Aktenzeichen: 35 O 52/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0310.35O52.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Transaktionswert des Immobilienprojekts „J“, G-Straße in 40221 Düsseldorf - entsprechend der zwischen den Parteien am 23. Februar 2012 abgeschlossenen Vereinbarung (Anlage K 1) - zu erteilen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

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