4b O 5/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-03-17, 4b O 5/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 5/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-17
Aktenzeichen: 4b O 5/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0317.4B.O5.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss vom 16.01.2015 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung (Ziffer III. des Beschlusstenors) dahingehend geändert, dass die Kosten des Verfahrens der Verfügungsklägerin auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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