Landgericht Düsseldorf, 2015-03-17, 4b O 5/15

4b O 5/15Kantonsgericht17.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 5/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-17

Aktenzeichen: 4b O 5/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0317.4B.O5.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss vom 16.01.2015 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung (Ziffer III. des Beschlusstenors) dahingehend geändert, dass die Kosten des Verfahrens der Verfügungsklägerin auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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