21 S 124/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-03-19, 21 S 124/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-03-19, 21 S 124/14
21 S 124/14Kantonsgericht19.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 124/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-19
Aktenzeichen: 21 S 124/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0319.21S124.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 08.04.2014 – Az. 90 C #####/#### – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte verurteilt, an Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 507,50 EUR zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, tragen die Klägerin zu 72% und die Beklagte zu 28%. Dies gilt nicht für die Kosten der Säumnis der Klägerin im Termin am 06.08.2013; diese Kosten trägt allein die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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