12 O 341/11•Landgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 12 O 341/11
Landgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 12 O 341/11
12 O 341/11Kantonsgericht15.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 341/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: 12 O 341/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0415.12O341.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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