Landgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 12 O 341/11

12 O 341/11Kantonsgericht15.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 341/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-15

Aktenzeichen: 12 O 341/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0415.12O341.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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