Landgericht Düsseldorf, 2015-04-24, 33 O 141/13

33 O 141/13Kantonsgericht24.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 33 O 141/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-24

Aktenzeichen: 33 O 141/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0424.33O141.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.930,40 EUR zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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