25 T 736/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-04-30, 25 T 736/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-04-30, 25 T 736/14
25 T 736/14Kantonsgericht30.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 736/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-30
Aktenzeichen: 25 T 736/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0430.25T736.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 18.09.2014, 26 C 46/13, wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs sind von den Parteien wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 50 Prozent und die Beklagte und die Drittwiderklägerin jeweils zu 25 Prozent.
Ihre außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 50 Prozent und die Beklagten und die Drittwiderklägerin jeweils zu 25 Prozent.
Ihre außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
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