2b O 283/13•Landgericht Düsseldorf, 2015-05-08, 2b O 283/13
Landgericht Düsseldorf, 2015-05-08, 2b O 283/13
2b O 283/13Kantonsgericht08.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 283/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-08
Aktenzeichen: 2b O 283/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0508.2B.O283.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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