Landgericht Düsseldorf, 2015-05-08, 2b O 283/13

2b O 283/13Kantonsgericht08.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 283/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-08

Aktenzeichen: 2b O 283/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0508.2B.O283.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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