14c O 79/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-05-21, 14c O 79/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-05-21, 14c O 79/15
14c O 79/15Kantonsgericht21.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 79/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 14c O 79/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0521.14C.O79.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerin, untersagt,
den nachfolgend abgebildeten, ohne Zustimmung der Antragstellerin in Verkehr gebrachten Hocker auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verbreiten, anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen und/oder zu bewerben oder bewerben zu lassen:
II.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
III.
Bei Zustellung dieses Beschlusses soll eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift sowie des Schriftsatzes vom 21.05.2015 jeweils nebst Anlagen – mit Ausnahme der Anlagen CBH 3 und 4- beigefügt werden.
IV.
Der Streitwert wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.