Landgericht Düsseldorf, 2015-05-28, 4a O 9/15

4a O 9/15Kantonsgericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 9/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 4a O 9/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0528.4A.O9.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung vom 30.01.2015 wird aufrecht erhalten.

II. Die weiteren Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vom 30.01.2015 darf nur nach Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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