Landgericht Düsseldorf, 2015-06-11, 4b O 18/15

4b O 18/15Kantonsgericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 18/15 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: 4b O 18/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0611.4B.O18.15.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

Der Klägerin wird aufgegeben, der Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit in Höhe von 124.000,00 € zu leisten.

Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse erbracht werden.

Zur Beibringung der Sicherheit wird der Klägerin eine Frist bis zum 11.07.2015 gesetzt.

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