4b O 18/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-06-11, 4b O 18/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-06-11, 4b O 18/15
4b O 18/15Kantonsgericht11.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 18/15 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: 4b O 18/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0611.4B.O18.15.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Der Klägerin wird aufgegeben, der Beklagten wegen der Prozesskosten Sicherheit in Höhe von 124.000,00 € zu leisten.
Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Zur Beibringung der Sicherheit wird der Klägerin eine Frist bis zum 11.07.2015 gesetzt.
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