8 O 253/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-06-12, 8 O 253/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-06-12, 8 O 253/14
8 O 253/14Kantonsgericht12.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 253/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-12
Aktenzeichen: 8 O 253/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0612.8O253.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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