Landgericht Düsseldorf, 2015-06-17, 9 O 318/12

9 O 318/12Kantonsgericht17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 318/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 9 O 318/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0617.9O318.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

a) an den Kläger zu 1) einen Betrag i.H.v. 313,22 EUR zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2012 und

b) an die Klägerin zu 2) einen Betrag i.H.v. 143,78 EUR, zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) 57 % und die Beklagte zu 2) 43 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % der zu vollstreckenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

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