16 O 24/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 16 O 24/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-06-24, 16 O 24/15
16 O 24/15Kantonsgericht24.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 24/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-24
Aktenzeichen: 16 O 24/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0624.16O24.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde der Rechtsanwältin I als amtlich bestellte Vertreterin des Notar H. K. mit Sitz in Braunschweig vom 14.03.2014 (Urkundenrolle Nr. 148 für 2014) wird teilweise für unzulässig erklärt, soweit die Zwangsvollstreckung einen Betrag von 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 3 % p.a. seit dem 14. März 2014 überschreitet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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