017 Qs 19/15•Landgericht Düsseldorf, 2015-06-29, 017 Qs 19/15
Landgericht Düsseldorf, 2015-06-29, 017 Qs 19/15
017 Qs 19/15Kantonsgericht29.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 017 Qs 19/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-29
Aktenzeichen: 017 Qs 19/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0629.017QS19.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 017. gr. Beschwerdekammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Oktober 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4. August 2014 (Az.: 151 Gs 1038/14) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.
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