Landgericht Düsseldorf, 2015-07-02, 11 O 209/12

11 O 209/12Kantonsgericht02.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 209/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: 11 O 209/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0702.11O209.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht Neuss, Az.: 79 H 52/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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