11 O 209/12•Landgericht Düsseldorf, 2015-07-02, 11 O 209/12
Landgericht Düsseldorf, 2015-07-02, 11 O 209/12
11 O 209/12Kantonsgericht02.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 209/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-02
Aktenzeichen: 11 O 209/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0702.11O209.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht Neuss, Az.: 79 H 52/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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