39 O 131/06•Landgericht Düsseldorf, 2015-07-28, 39 O 131/06
Landgericht Düsseldorf, 2015-07-28, 39 O 131/06
39 O 131/06Kantonsgericht28.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 131/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: 39 O 131/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0728.39O131.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39.Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge der Antragsteller werden, soweit sie nicht zurückgenommen oder bereits rechtskräftig zurückgewiesen worden sind, zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der beiden gemeinsamen Vertreter mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die diese selbst tragen, soweit die Kosten nicht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.03.2003 (I-19 W 1/02 AktE) einem anderen Beteiligten auferlegt worden sind.
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