Landgericht Düsseldorf, 2015-07-28, 39 O 131/06

39 O 131/06Kantonsgericht28.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 131/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-28

Aktenzeichen: 39 O 131/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0728.39O131.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39.Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Anträge der Antragsteller werden, soweit sie nicht zurückgenommen oder bereits rechtskräftig zurückgewiesen worden sind, zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der beiden gemeinsamen Vertreter mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, die diese selbst tragen, soweit die Kosten nicht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.03.2003 (I-19 W 1/02 AktE) einem anderen Beteiligten auferlegt worden sind.

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