16 O 401/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-08-12, 16 O 401/14
Landgericht Düsseldorf, 2015-08-12, 16 O 401/14
16 O 401/14Kantonsgericht12.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 O 401/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-12
Aktenzeichen: 16 O 401/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0812.16O401.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht berechtigt ist, von der Beklagten eine über die Klageforderung hinausgehende Kaufpreiserhöhung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 23./28. Februar 2007 zu fordern.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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