Landgericht Düsseldorf, 2015-08-12, 16 O 401/14

16 O 401/14Kantonsgericht12.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 401/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-12

Aktenzeichen: 16 O 401/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0812.16O401.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht berechtigt ist, von der Beklagten eine über die Klageforderung hinausgehende Kaufpreiserhöhung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 23./28. Februar 2007 zu fordern.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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