Landgericht Düsseldorf, 2015-08-13, 11 O 311/12

11 O 311/12Kantonsgericht13.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 311/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-13

Aktenzeichen: 11 O 311/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0813.11O311.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.243,97 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten aus dem Hauptforderungsbetrag seit 30.08.2012 zuzüglich 311,85 € Inkassokosten zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 43 %, der Beklagte trägt 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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