14c O 238/11•Landgericht Düsseldorf, 2015-08-13, 14c O 238/11
Landgericht Düsseldorf, 2015-08-13, 14c O 238/11
14c O 238/11Kantonsgericht13.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 238/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: 14c O 238/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0813.14C.O238.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer
Tenor
I.
Das Versäumnisurteil vom 01.07.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass es in A. II und B. anstelle von „12. Mai“ nunmehr „12.05.2011“ heißt und in C. I. die Worte „Nr. #####/####-002 und Nr. #####/####-003“ entfallen.
II.
Die mit Schriftsatz vom 08.06.2015 erhobene Widerklage wird abgewiesen.
III.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) zu 85 % und der Beklagte zu 2) zu 15 %.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,-- €. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 01.07.2014 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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