Landgericht Düsseldorf, 2015-08-13, 21 S 342/14

21 S 342/14Kantonsgericht13.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 342/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-13

Aktenzeichen: 21 S 342/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:0813.21S342.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Berufungszivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2014, Az. 231 C #####/#### abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 575,09 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.02.2014 sowie vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 81% und der Kläger zu 19%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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