Landgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 10 O 120/15

10 O 120/15Kantonsgericht04.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 120/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 10 O 120/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1204.10O120.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Darlehensverträge Nr. 0072862399, 0172862399, 0272862399 vom 22.07.2010 durch den Widerruf der Kläger vom 19.12.2014 in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt haben und sich die Beklagte seit dem 11.01.2015 in Annahmeverzug befindet.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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