Landgericht Düsseldorf, 2015-12-07, 9 O 8/12

9 O 8/12Kantonsgericht07.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 8/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-07

Aktenzeichen: 9 O 8/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1207.9O8.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, das gesamte Gewerbegrundstück, H2, 40723 Hilden, bestehend aus sämtlichen Außenanlagen, vier Gewerbehallen, einem Bürogebäude, bestehend aus zwei Büroräumen, Sanitärräumen, Toilette, zwei Kellerräumen und zwei Stellplätzen, zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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