Landgericht Düsseldorf, 2015-12-15, 12 KLs 31/15

12 KLs 31/15Kantonsgericht15.12.2015

Regest

Wird ein Wahlverteidiger neben dem bereits bestellten Pflichtverteidiger tätig und wird der Mandant in Begleitung eines Dolmetschers zu einem Anbahnungsgespräch in der Justizvollzugsanstalt aufgesucht, sind die Dolmetscherkosten jedenfalls dann von der Staatskasse zu übernehmen, wenn eine Bevollmächtigung des Wahlverteidigers tatsächlich erfolgt, es also nicht bei einem fruchtlosen Werbebesuch bleibt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 KLs 31/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: 12 KLs 31/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1215.12KLS31.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. große Strafkammer

Leitsätze

Wird ein Wahlverteidiger neben dem bereits bestellten Pflichtverteidiger tätig und wird der Mandant in Begleitung eines Dolmetschers zu einem Anbahnungsgespräch in der Justizvollzugsanstalt aufgesucht, sind die Dolmetscherkosten jedenfalls dann von der Staatskasse zu übernehmen, wenn eine Bevollmächtigung des Wahlverteidigers tatsächlich erfolgt, es also nicht bei einem fruchtlosen Werbebesuch bleibt.

Tenor

Die Kosten, welche durch die Tätigkeit der Dolmetscherin in diesem Verfahren (12 KLs 31/15) am 14. Juli 2015 entstanden sind, werden an Rechtsanwalt erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.