Landgericht Düsseldorf, 2015-12-17, 34 O 97/14

34 O 97/14Kantonsgericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 97/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 34 O 97/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1217.34O97.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antrag der Klägerin aus den ursprünglichen Klaganträgen Ziffer I bis V aus der Klagschrift vom 27.11.2014 (34 O 97/14) auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.500,-- € abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Streitwert: bis zum 29.05.2015: 4.236,05 € (Klagantrag zu VI: 300,-- €)

ab dem 30.05.2015: Kosten aus 3.936,05 € und 300,-- €

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